Zwangsarbeit

Sowjetische Kriegsgefangene wurden ab Juli 1941 von der Wehrmacht auch in die Stalags auf deutschem Boden gebracht. Insgesamt waren es vermutlich 1,5 Millionen Menschen. Dann wurden die Männer auf „Arbeitskommandos“ weiter verteilt (für Frauen verlief die Gefangenschaft hier anders). Wer Bedarf anmelden wollte, sei es für eine große Fabrik oder einen kleinen Bauernhof, musste sich an das örtliche Arbeitsamt wenden. Im Herbst 1941 waren bereits hunderttausende Rotarmisten im Einsatz: Sie ersetzten die Männer, die nun als Soldaten kämpften.
Hitler befahl den Arbeitseinsatz der sowjetischen Kriegsgefangenen am 31. Oktober 1941 rückwirkend. Er hatte zuerst geglaubt, den Krieg so schnell gewinnen zu können, dass er diese Arbeitskräfte gar nicht brauchte.

Verstoß gegen das Völkerrecht

Nach der „Genfer Konvention zur Behandlung von Kriegsgefangenen„war es erlaubt, dass Kriegsgefangene – mit Ausnahme von Offizieren und Unteroffizieren – arbeiten. Die Arbeit durfte allerdings nicht zu hart sein und musste entlohnt werden, der Einsatz in der Rüstungsindustrie oder in militärischen Einrichtungen war verboten. Diese Einschränkungen galten im Zweiten Weltkrieg nur für die angloamerikanischen Gefangenen. Daher spricht man heute bei den anderen Nationalitäten von Zwangsarbeit: Besonders die sowjetischen Kriegsgefangenen wurden zu härtesten Arbeiten herangezogen und bekamen zunächst gar kein, später nur wenig Geld, das ihnen oftmals für Kost und Unterbringung gleich wieder abgezogen wurde. Außerdem mussten sie auch in der Kriegswirtschaft arbeiten, zum Beispiel bei den Pittler-Werken in Leipzig wie Lew Mischtschenko. Unter den Arbeitern waren Kriegsgefangene verschiedener Nationalitäten. Ihr „Wert“ zeigte sich auch bei der Bezahlung: 1943 bekamen französische Gefangene 52 Pfennig, italienische 27 Pfennig und sowjetische 22 Pfennig pro Stunde.

Bei schwerer Arbeit in der Eisengießerei (1944). Das Volkswagenwerk entrichtete an die Wehrmacht für die sowjetischen Kriegsgefangenen 48 Pfennig je geleistete Arbeitsstunde. Den Kriegsgefangenen verblieben am Tag lediglich 20 Pfennig, die in sogenanntem Lagergeld entrichtet wurden. © Volkswagen Aktiengesellschaft

Der schlechte körperliche Zustand der Kriegsgefangenen durch die unzureichende Ernährung und Unterbringung und die fehlende medizinische Versorgung führte sogar zu Beschwerden von deutschen Arbeitgebern. So schrieb der Bremer Bausenator, der Kriegsgefangene aus dem Stalag in Wietzendorf angefordert hatte, damit sie Luftschutzbunker bauten, im Dezember 1941 einen Vermerk: „Der Einsatz der Sowjetrussen war ein vollkommener Fehlschlag. Die Russen wurden nicht einsatzfähig trotz guter Behandlung und guter Kost. Zuletzt brach eine Seuche aus, sodass über das Lager eine Sperre verhängt wurde. Einsatz erfolgte daraufhin nicht mehr. Der grösste Teil der Russen ist bis zum Berichtstage verstorben. Es wird versucht, den Rest der Überlebenden in das Sammellager abzuschieben.“
Aus diesen „Schwierigkeiten“ für die deutschen Arbeitgeber folgte allerdings nur eine minimale Verbesserung der Lebensbedingungen. Wenn ein Gefangener krank wurde oder sich bei der Arbeit verletzte, wurde er ins Lazarett des jeweiligen Wehrkreises abgeschoben und durch eine neue, billige Arbeitskraft ersetzt. Die sowjetischen Kriegsgefangenen wurden behandelt wie Arbeitssklaven, sie hatten keine Rechte.
Wladimir Iwanowitsch Newidomskij kam über das Stalag in Mühlberg in ein Arbeitskommando und erzählt:

Wir mussten einen Eisenbahndamm bauen. Dort bekamen wir sechs Kartoffeln am Tag und Tee. Es war eine sehr schwere Arbeit. Wer eine Pause machte, bekam mit dem Gewehrkolben eins übergezogen.

Wladimir Iwanowitsch Newidomskij: Brief an den Verein KONTAKTE-KOHTAKTbI vom 14. März 2005

Im weiteren Kriegsverlauf bildeten sich unter den Kriegsgefangenen geheime Widerstandsorganisationen, die unter anderem versuchten, Deutschland durch Sabotage beim Arbeitseinsatz zu schwächen. Wurden sie dabei erwischt, entließ die Wehrmacht sie aus der Kriegsgefangenschaft und übergab sie der SS. Als „Schutzhäftlinge“ wurden sie dann in Konzentrationslager überstellt, wo sie erneut zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden. Denn auch die SS verdiente mit dem Einsatz von Zwangsarbeiter*innen Geld.

Für manche Rotarmist*in war die Erfahrung von Zwangsarbeit mit dem Kriegsende nicht vorbei. Wer von den Überlebenden nach der Rückkehr in die Sowjetunion verdächtigt wurde, mit den Deutschen kollaboriert zu haben, wurde zu Haft in einem Straflager des GULAG verurteilt und musste wieder Zwangsarbeit leisten, diesmal für die Sowjetunion.
Entschädigungen für die Zwangsarbeit wurden den Kriegsgefangenen von deutscher Seite nicht gezahlt.


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